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Bluthochdruck – Kontrollmessung als Kassenleistung

2022-11-09T08:02:23+01:00

Wer unter diagnostiziertem Bluthochdruck leidet und vom Arzt verordnete Medikamente einnimmt, hat im Rahmen der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen einmal pro Jahr Anspruch auf eine kostenfreie Kontrollmessung der Blutdruckwerte.

Nicht jedes Medikament gegen Bluthochdruck erzielt auf Anhieb die gewünschte Wirkung. Manchmal muss man unterschiedliche Wirkstoffe ausprobieren oder kombinieren, bis sich die Messwerte im gewünschten Bereich einpendeln.

Um zu überprüfen, ob der verordnete Wirkstoff anschlägt, sollten Sie frühestens zwei Wochen nach Beginn der Medikamenteneinnahme Ihren Blutdruck kontrollieren lassen. Wenn Sie die Überprüfung bei uns durchführen lassen möchten, bringen Sie bitte Ihren Medikamentenplan oder das verordnete Medikament bzw. die verordneten Medikamente mit.

Gerne führen bei Ihnen dann eine sogenannte standardisierte Dreifachmessung des Blutdrucks am Oberarm durch. Sind Ihre Werte innerhalb der definierten Grenzwerte, ist alles ok. Liegen Sie darüber, sollten Sie zur weiteren Abklärung Ihren Arzt oder Ihre Ärztin aufsuchen. Wird die Medikation daraufhin verändert, können Sie den Blutdruck nach zwei Wochen erneut kontrollieren lassen.

Die Kosten für die Blutdruckkontrolle übernimmt ab 2022 Ihre Krankenkasse. Damit wir die Leistung abrechnen können, bringen Sie bitte Ihre Chipkarte mit. Wir möchten Sie außerdem bitten, unter der Telefonnummer 039954 / 21082 oder per Mail an termine@fritz-reuter-apotheke.de einen Termin für Ihre Blutdruckkontrolle zu vereinbaren.

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